Computernotruf: +43 660 432 48 48 | Fernwartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Reparatur & Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thür IT & Medienservices - Bereich Reparatur und Services

Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Reparaturbedingungen gelten ausschließlich für EDV Reparaturen sowie Serviceleistungen in Folge mit Reparaturen bezeichnet. Für alle anderen Rechtsgeschäfte, die Sie mit uns tätigen, gelten unsere Geschäftsbedingungen, die Sie hier finden.
  • Von unseren Allgemeinen Reparaturbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer Bedingungen werden durch diese Vertragsbedingungen ersetzt.
  • Die Entgegennahme von Leistungen und Lieferungen gilt als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Bedingungen.

Vertragsschluss und Vertragspartner

  • Vertragspartner ist die Firma Thür IT & Medienservices, Andreas Thür, Obere Rentmeistergasse 12, 3170 Hainfeld, Österreich in Folge Thür IT genannt.
  • Kunden sind sowohl Verbraucher (B2C) als auch Unternehmer (B2B) im Sinne des UGB.
  • Mit der Zurverfügungstellung des zu reparierenden Gerätes gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag zur Durchführung der beauftragten Leistungen ab. Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift des Kunden auf dem Reparaturformular bzw durch ein Bestätigungsschreiben (per E-Mail) zustande und/oder der Übergabe des Gerätes.

Reparaturumfang und Datensicherung

  • Basis für die durchzuführenden Reparaturen sind zunächst ausschließlich die Fehlerangaben des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, das zur Reparatur überlassene Gerät einer umfassenden Prüfung oder einem Systemcheck zu unterziehen.
  • Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung der von uns übernommenen Leistungen auch Dritter zu bedienen.
  • Eine Reparatur bei uns kann einen Verlust der Herstellergarantie zur Folge haben.
  • Sofern dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde liegt, sind die Ausführungen im Kostenvoranschlag maßgeblich für die Reparatur. Der Kunde bleibt jedoch auch insoweit für seine Fehlerangaben verantwortlich.
  • Sollte sich im Rahmen der Reparatur herausstellen, dass über die im Kostenvoranschlag beschriebenen Fehler weitere Fehler repariert werden müssen, sind wir berechtigt, auch diese Fehler mit zu reparieren, soweit der Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten wird.
  • Wir sind nicht verpflichtet, vor Reparaturbeginn eine Datensicherung vorzunehmen. Für die Wiederherstellbarkeit sämtlicher sich auf dem überlassenen Gegenstand befindlichen Daten aller Art, einschließlich etwaiger Konfigurationseinstellungen, bleibt der Kunde verantwortlich. Anderweitige Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Fehleranalyse und Kostenvoranschlag

  • Nach Eingang der Ware erfolgt eine Fehleranalyse. Grundlage hierfür sind die vom Kunden angegebenen Informationen, insbesondere die Fehlerbeschreibung. Um eine ordnungsgemäße Fehleranalyse durchführen zu können, ist es erforderlich Zugriff auf ggfs. durch Kennwörter geschützte Betriebssysteme oder das BIOS zu nehmen. Wir sichern zu, diese Angaben vertraulich zu behandeln und werden die Daten löschen, sobald diese Daten nicht mehr benötigt werden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nach, so hat er uns eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
  • Im Rahmen der Fehleranalyse kann es erforderlich sein, dass der Zustand der überlassenen Geräte verändert wird. Wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, sind wir nicht verpflichtet, den Zustand des Notebooks bei Erhalt wiederherzustellen, wenn dies technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
  • Soweit bei einer ordnungsgemäßen Reparatur das vom Kunden bestätigte Angebot überschritten wird, erstellen wir einen kostenlosen Kostenvoranschlag, den wir dem Kunden schnellstmöglich überlassen. Auf der Basis dieses Kostenvoranschlags hat der Kunde die Möglichkeit einen neuerlichen Auftrag zu erteilen oder die Rückgabe des Gerätes zu verlangen.
  • Ein Kostenvoranschlag stellt lediglich eine unverbindliche, fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
  • Überschreitet die Reparatur die im Kostenvoranschlag genannten Kosten um voraussichtlich mehr als 15% werden wir den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. Dem Kunden steht für den Fall der wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags ein Kündigungsrecht zu.
  • Im Falle einer Kündigung wegen einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags sind wir berechtigt, einem der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen (z.B. Material- und Transportkosten, Kosten von Subunternehmern).
  • Für den Fall, dass es zu keinem Reparaturauftrag kommt, berechnen wir für eine Pauschale in Höhe von € 65,- inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Versendung der zu reparierenden Ware an den Kunden erfolgt in diesem Fall erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto.
  • Für den Fall, dass ein Reparaturauftrag erteilt wird, werden keine Kosten für den Kostenvoranschlag verrechnet.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • Unsere Preise sind Bruttopreise, wenn nicht anders ausgewiesen.
  • Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Kunde gerät mit Ablauf von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung, bei Fälligkeit unserer Forderung auch ohne Mahnung mit der Zahlung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat er die uns entstehenden Verzugsschäden zu ersetzten.
  • Der Kunde leistet nur dann mit schuldbefreiender Wirkung, wenn er Zahlungen auf das von uns angegebene Konto bewirkt oder persönlich leistet.
  • Die Abtretung von Liefer- und Erfüllungsansprüchen gegen uns durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Liefer- und Versandbedingungen

  • Die Lieferung / Abholung von Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder persönlich durch den Kunden bei uns vor Ort.
  • Wir sind im Falle des Annahmeverzuges berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufbewahrung des Gerätes geltend zu machen. Die Gefahren der Aufbewahrung trägt der Kunde.
  • Hat der Kunde das Gerät nicht binnen 6 Monaten abgeholt, sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung das Notebook auf Kosten des Kunden zu entsorgen, soweit es sich um ein defektes Gerät handelt, welches mangels Auftrag von uns nicht repariert wurde. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht.
  • Wird die Ware nicht abgeholt und oder kann nicht zugestellt werden, sind wir berechtigt eine Lagergebühr von € 2,50 pro Tag zu verrechnen.

Abnahme

  • Die Abnahme der Reparaturleistungen hat unverzüglich, spätestens nach 3 Tagen, nach Zugang des Gerätes zu erfolgen. Einer bestimmten Form bedarf es hierzu nicht.
  • Nimmt der Kunde das Gerät ohne Rückmeldung in Gebrauch, so gilt die Reparatur nach Ablauf des dritten Werktages als angenommen.

Sachmängel

  • Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme. Innerhalb der gesetzlichen Fristen verjähren dagegen Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
    • Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde uns gegenüber schriftlich bekanntzugeben.
    • Wird der zu reparierende Gegenstand betriebsunfähig, muss uns der Kunde unverzüglich per Telefon oder Mail hierüber unterrichten.
    • Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Haftung

  • Der Kunde hat vor der Übergabe des zu servicierenden Gerätes eine umfassende Datensicherung durchzuführen. Dies gilt für alle Daten, einschließlich etwaiger Konfigurations- und Zugangsdaten.
  • Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt werden, haften wir unbeschränkt.
  • Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, allgemein vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf einen Gesamtbetrag von € 500,- begrenzt.
  • Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung verloren gegangen wären.
  • Wir haften nicht für Verzögerungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde notwendige Passwörter oder sonstige zur vertragsgemäßen Erfüllung notwendige Zugangsdaten nicht oder falsch erteilt.

Erweitertes Pfandrecht

  • Uns steht wegen unseren Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein vertragliches Pfandrecht an das aufgrund des Reparaturauftrags in unseren Besitz gelangten Geräte zu.
  • Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem zu reparierende Gerät in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und das zu reparierende Gerät dem Kunden gehört.

Eigentumsvorbehalt

  • Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile des zu reparierenden Gerätes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung daran vor.

Schlussbestimmungen

  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunde gilt das österreichische Recht.
  • Ist der Kunde ein Unternehemen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Thür IT & Medienservices, Andreas Thür. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Cookie named '__pr_extmedia' is not set!
Cookie named 'clickskeks' is not set!